Nur was gesucht wird, kann im Internet verkauft werden.
Nur, wer gefunden wird, kann es verkaufen.

Heute zu wissen, was der Kunde morgen kauft, entscheidet darüber, ob Sie morgen zu den Gewinnern oder Verlierern gehören.

Die 5x5 Web Strategie sorgt dafür, dass Sie gefunden werden und die Kunden auf Sie zukommen.

Zeit für ein Gespräch? Suchen Sie sich einen Termin in meinem Kalender aus. Ich rufe Sie gerne an.

Donnerstag, 28. April 2011

Google Ergebnisse

Platz 1 bei Google hat eine Organic Click Trough Rate von 36,4 Prozent. Platz 2 liegt bei 12,5 % und Platz 3 bei 9,5 Prozent. Das hat Optify in einer Google SERP Studie ermittelt.

Sehen Sie selbst, ...


... was unser Kunde Mallorca Steuerberater davon hat: Mehr als 58 Prozent aller Klicks!

Wenn Sie wollen, dass Google auch für Sie kostenlos arbeitet, und,
wenn es Sie interessiert, 

  1. wie Sie mit Ihrer Webseite auf Seite 1 bei Google kommen,
  2. wie Sie scharenweise Besucher gewinnen,
  3. wie diese Besucher in zahlende Kunden verwandeln, 
dann suchen Sie sich gerne einen Termin in meinem Kalender aus. Ich rufe Sie auf meine Kosten gerne an.


Die Google Seite 1 Strategie © bringt 100% - 475% mehr Umsätze für Ihre Webseite!

Mittwoch, 27. April 2011

SEO ist tot. SEO war nie lebendig. SEO ist eine Luftnummer.

Seo - von Anfang an tot, wirkungslos? 
Rausgeschmissenes Geld? 
Viel Geld für nichts? 

Überprüfen Sie es selbst:

Search Engine Optimization (SEO) sind Maßnahmen, die dazu dienen, dass Webseiten im Suchmaschinenranking auf höheren Plätzen erscheinen. Bei der Suchmaschinenoptimierung werden die Techniken der Webcrawler und Sortieralgorithmen von Suchmaschinen untersucht. ... Dabei wird analysiert, wie Suchmaschinen Webseiten und deren Inhalte indizieren und nach welchen Kriterien diese von der Suchmaschine bewertet, zusammengestellt und sortiert werden.

Bei der traditionellen Suchmaschinenoptimierung wird üblicherweise eine Seite für ein oder zwei Suchwörter optimiert.

Methoden, die nicht relevante Webseiten auf vordere Plätze der Ergebnisseiten von Suchmaschinen bringen, werden als Suchmaschinen-Spamming bezeichnet; sie verstoßen gegen Regeln, die Suchmaschinen zum Schutz vor Manipulationen ihrer Suchergebnisse aufstellen. ...

Lesen Sie den gesamten Wikipedia-Artikel über SEO bzw. Suchmaschinen-Optimierung.

Als ich 2001 begann Google's Prinzipien zu erforschen, wurde ich ziemlich schnell fündig. Man muss ja nur einmal nachprüfen, warum Google so erfolgreich ist. Dafür gibt es nur ein Wort: "Aktualität." Google ist erfolgreicher als andere, weil seine Suchmaschine aktueller ist.

Glauben Sie, dass Google so erfolgreich ist, weil SEO-Leute Webseiten manipulieren und versuchen, Google hinters Licht zu führen? Aktualität kann nicht manipuliert werden. Fakt ist also, dass Google schneller - inzwischen schon in Echtzeit - berichtet, listet und aktuelle Texte sofort den Suchenden zur Verfügung stellt.

Das Official Google Webmaster Central Blog bestätigte am 21.09.2009, was ich 8 Jahre vorher bereits wusste und seit 3.1.1999 selbst mit großem Erfolg anwende. Da ich nicht einen Cent für SEO und SEM ausgegeben habe, hatte ich nie das Bestreben, dies meinen Kunden zuzumuten. Heute weiß ich, dass ich viel Geld mit heißer Luft hätte verdienen können. Und ich könnte es immer noch. Denn Tausende fallen darauf herein, einem SEO-Fuzzi das anzuvertrauen, was Sache des Unternehmers oder der Unternehmensführung ist.

Nehmen Sie den Etat, den Sie bisher für heiße Luft zum Fenster hinaus geworfen haben, und investieren Sie das Geld in den Profit Ihrer Kunden!

Geben Sie Ihren Kunden das, was diese brauchen, um Sie von der Konkurrenz zu unterscheiden: Die besten und aktuellsten Informationen!

Goggle erwartet von Ihnen das gleiche, was Ihre Kunden erwarten!

Einen besseren Ansatzpunkt gibt es nicht. Je attraktiver Sie für Ihre Kunden sind, umso attraktiver sind Sie für Google! Wenn Sie die Attraktivität für Ihre Kunden steigern, dann werden Sie von Google dafür belohnt.

Deshalb verstehe ich unter SUCHMASCHINEN-OPTIMIERUNG etwas völlig anderes als SEO Leute:

Optimale Informationsaufbereitung durch Denken und Handeln aus Kundensicht!


Sie haben die Wahl:

Wollen Sie zu denen gehören, die SEO-Leute dafür fürstlich belohnen, dass sie Google täuschen für nicht existente Zielgruppen? Wollen Sie dann, mangels Nachfrage, teure AdWords und teure Facebook-Werbung schalten?

Oder wollen Sie zu den Erfolgreichen gehören, die ihren Kunden das zur Verfügung stellen, was Kunden suchen und Google kostenlos für sich arbeiten lassen?

"Gefunden werden" ist entscheidend. Nicht SEO, nicht Werbung.

82 Prozent der Internet-User wollen keine Werbung! Auch keine Google oder Facebook-Werbung. Letztere ist nichts anderes, als Old-School-Werbung auf Facebook übertragen, wovon nur Herr Zuckerberg profitiert. Sie entlarven sich damit schon wieder als nerviger Werber, gehören zu den 18 Prozent, die von Werbung leben. Würden Sie nicht lieber zu Ihren Kunden gehören und mit ihnen kommunizieren?

Interessenten und Käufer müssen Sie gefunden haben, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird.

Ihr Kunde will von Ihnen bereits zu einem Zeitpunkt profitieren, wenn er noch nicht Ihr Kunde ist. Nur dann haben Sie die Chance, dass er sich davon überzeugt, ob die Entscheidung für Sie, Ihr Unternehmen, für Ihr Angebot richtig ist.

Wenn wir Ihnen sagen,

  1. wie Sie die Anziehungskraft bei Ihren Kunden erhöhen
  2. wie Google für Sie kostenlos wirbt, und
  3. wie Sie Verkaufen, Verkaufen, Verkaufen,

würden Sie dafür einige Minuten Ihrer Zeit investieren?

Dann suchen Sie sich gerne einen Termin in meinem Kalender aus. Ich rufe Sie auf meine Kosten gerne an.

Amazon Payments, die neue Konkurrenz von PayPal

Die neue Konkurrenz von PayPal ist kein geringerer als AMAZON, Amazon Payments.

Registrierte Amazon-Kunden können mit ihren Zugangsdaten jetzt auf allen Webseiten bzw. in allen Shops bezahlen, die das Bezahltsystem Amazon Payments integriert haben.

Web 2: Ist eBay ein Teil Ihres Marketing im Internet?

Wenn eBay ein Teil Ihres Marketing im Internet ist, dann könnte die Verhandlung am 11. Mai 2011 vor dem Bundesgerichtshof interessant sein.

Es geht darum, ob Ihnen die Verwendung Ihres Mitgliedskontos durch eine andere Person zugerechnet werden kann, die ohne ihr Wissen und Einverständnis handelt. Hier der Sachverhalt:

Die Beklagte unterhielt beim Internetauktionshaus eBay ein passwortgeschütztes Mitgliedskonto.

Am 3. März 2008 wurde unter Nutzung dieses Kontos eine komplette Gastronomieeinrichtung, die aus zahlreichen, im Einzelnen aufgeführten Gegenständen bestand, mit einem Eingangsgebot von 1 € zum Verkauf angeboten.

Neun Tage vor Ablauf der Aktion gab der Kläger ein Maximalangebot von 1.000 € ab. Einen Tag später wurde die Auktion vorzeitig durch Rücknahme des Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende. Er forderte die Beklagte mit Schreiben vom 25. Mai 2008 zur Eigentumsverschaffung an der Gastronomieeinrichtung, deren Wert er mit 33.820 € beziffert, Zug um Zug gegen Zahlung von 1.000 € auf. Nach erfolglosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist verlangt er Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 32.820 €.

Zwischen den Parteien steht im Streit, ob das Angebot über eine Gastronomieeinrichtung von der Beklagten oder ohne deren Beteiligung und Wissen von ihrem Ehemann auf der Internetplattform von eBay eingestellt worden ist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es in § 2 Ziffer 9:

"Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden." …

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zu, da zwischen den beiden kein wirksamer Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen sei. Der Kläger habe für seine Behauptung, die Beklagte selbst habe das Angebot bei eBay eingestellt, keinen Beweis angeboten. Es bestehe auch kein Anscheinsbeweis dahingehend, dass das über ein Konto von eBay abgegebene Verkaufsangebot von dessen Inhaber abgegeben worden sei. Der Beklagten könne ferner ein Einstellen des Verkaufsangebots durch ihren Ehemann nicht zugerechnet werden, da er ohne ihr Wissen und Einverständnis gehandelt und von ihren Zugangsdaten nur zufällig Kenntnis erlangt habe. Dies gelte auch unter Berücksichtigung von § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Aus dessen Wortlaut lasse sich nicht entnehmen, dass eine unter dem Namen des Kontoinhabers abgegebene Erklärung als von ihm abgegeben zu gelten habe.

Mit der vom Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter.

Quelle: Bundesgerichtshofs

Samstag, 23. April 2011

Ihr Standort im Internet entscheidet, ob Sie Kunden durch Sog oder Druck gewinnen

Wie heißt die wohl bekannteste Straße der Welt?

   Fifth Avenue.

Sie befindet sich in Manhattan, New York City. Wie ein Magnet zieht sie die Massen an.


Wie heißt die bekannteste Straße der Internet-Welt?

   Seite 1 bei Google

Sie befindet sich in Google, der erfolgreichsten und meist frequentiertesten Suchmaschine der Welt. Wie ein Magnet zieht sie die Massen an.

Während sich die wenigsten ein Geschäftslokal in der Fifth Avenue, in Manhattan, New York City, leisten können, können sich die meisten ein Geschäftslokal auf Seite 1 bei Google leisten. Mit der Web Strategie von Europas Strategie Experten Nr. 1

Wenn sich, wie in einem meiner Beispiele, Monat für Monat zwischen 1,5 und 2,74 Millionen User auf Seite 1 bei Google befinden und auch nur ein minimaler Prozentsatz Ihr Geschäft betritt, dann können Sie sich die Hände reiben. Außer, Sie haben das mit dem "Kunden-Profit" nicht kapiert oder ignoriert. Dann würde man Ihr Geschäft auch in der Fifth Avenue meiden. Nicht nur bei Google.

Wer den "Kunden-Profit" nicht kapiert oder ignoriert
wird von der Konkurrenz liquidiert und vom Markt katapultiert.

Was haben die Geschäfte auf der Fifth Avenue und Ihr Geschäft auf Seite 1 bei Google gemeinsam?

Sie gewinnen Kunden durch Sog, durch Anziehungskraft.


Was unterscheidet Manhattan, New York City und Seite 1 bei Google gravierend?

In Manhattan gibt es nur eine Fifth Avenue.
Bei Google gibt es für jeden Begriff, jedes Keyword eine Fifth Avenue.


Ihr Profit: 

Sie können Ihr Geschäft auf vielen lukrativen ersten Seiten bei Google "eröffnen".

Die Seite 1 bei Google muss Ihr Standort werden. Weil der optimale Standort viele lukrative Kunden, viele für Ihr Geschäft geradezu ideale Kunden bringt. 


Die Google Seite 1 Strategie © bringt 100% - 475% mehr Umsätze für Ihre Webseite!


Was fehlt Ihnen noch, damit Sie am besten Standort Einzug halten und dauerhaft präsent sein können? Weiter lesen...

Was wollen Sie wirklich?



Sie wollen Verkaufen - Verkaufen - Verkaufen !!!

Die Frage ist nur: Was wollen Sie verkaufen?

Vergessen Sie Produkte, Dienstleistungen, Service, Kundenbindung, usw.

Es gibt nur ein einziges "Produkt", das jeden Kunden interessiert. Und, Sie werden es nicht glauben, Sie, ja Sie, Sie können dieses "Produkt" sofort mit wesentlich höheren Erträgen pro Kunde verkaufen. Im Grunde besitzen Sie dieses "Produkt" bereits. Sie wissen es nur noch nicht. Weil es Ihnen noch niemand verraten hat.

Sie möchten wissen, wie dieses "Produkt" heißt?

Dieses "Produkt" hat viele Namen. Am besten wird es mit dem Wort "Profit" beschrieben.

Wenn Sie das, was Sie bisher verkaufen, durch den "Profit" ersetzen, den der Kunde hat, wenn er Ihr Produkt, Ihre Leistung, Ihren Service, usw. kauft, dann haben Sie auf einmal etwas, was der Kunde begehrt. Und er wird bei Ihnen kaufen, wenn ...

Ja, ohne dieses "wenn" geht es nicht:

... wenn der "Profit", den Sie dem Kunden liefern können, höher ist, als der Profit, den die Konkurrenz liefern kann.

Sie müssen sich nicht mehr bei jedem einzelnen Merkmal, wie Produkt, Details, Preis, etc. mit der Konkurrenz vergleichen lassen und sich anhören, dass das eine oder andere irgend jemand billiger liefern kann. Der Preiskampf ist zu Ende, wenn Sie nur noch den Profit bzw. die Höhe des "Kunden-Profit" verkaufen!

Mit dieser Strategie hat die Konkurrenz keine Chance mehr, Ihre Preise zu unterbieten. Wenn Sie sich das 40jährige Know how des Erfinders der 5x5 Kunden-Profit-Strategie zunutze machen wollen, dann rufen Sie ihn an: www.zeitplaner.tv oder senden Sie ihm eine Mail: http://strategie.com/wer-schreibt-hier/

Mittwoch, 20. April 2011

Werbung mit Bildmarken verboten

Bundesgerichtshof zur Werbung einer Autoreparaturwerkstatt
mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat am 14. April 2011 entschieden, dass ein Automobilhersteller es einer markenunabhängigen Reparaturwerkstatt aufgrund seines Markenrechts untersagen kann, mit der Bildmarke des Herstellers für die angebotenen Reparatur- und Wartungsarbeiten zu werben.
Die Klägerin, die Volkswagen AG, ist Inhaberin der für Kraftfahrzeuge und deren Wartung eingetragenen Bildmarke, die das VW-Zeichen in einem Kreis wiedergibt. Sie wendet sich dagegen, dass die Beklagten, ATU Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG, die mehrere hundert markenunabhängige Reparaturwerkstätten betreibt, in der Werbung für die Inspektion von VW-Fahrzeugen die Bildmarke der Klägerin verwendet.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben der Beklagten die Verwendung der Bildmarke verboten. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat eine Verletzung der eingetragenen Marke der Klägerin bejaht. Die Beklagte hat mit der in ihrer Werbung für Inspektionsarbeiten an VW-Fahrzeugen angeführten Bildmarke der Klägerin ein mit der Klagemarke identisches Zeichen für identische Dienstleistungen (Wartung von Fahrzeugen) verwendet. Dadurch hat die Beklagte die Werbefunktion der Klagemarke beeinträchtigt. Mit der Verwendung des bekannten Bildzeichens der Klägerin ist ein Imagetransfer verbunden, der die Klagemarke schwächt.
Das Markenrecht sieht allerdings vor, dass der Markeninhaber einem Dritten die Verwendung der Marke als notwendigen Hinweis auf den Gegenstand der Dienstleistungen des Dritten nicht verbieten kann, solange die Benutzung nicht gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel verstößt. Im Streitfall sind die Voraussetzungen dieser Schutzrechtsschranke indessen nicht erfüllt, weil die Beklagte zur Beschreibung des Gegenstands der von ihr angebotenen Dienstleistungen ohne weiteres auf die Wortzeichen "VW" oder "Volkswagen" zurückgreifen kann und nicht auf die Verwendung des Bildzeichens angewiesen ist. 

Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 33/10
OLG Hamburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 5 U 47/08
LG Hamburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - 315 O 768/07 

Karlsruhe, den 19. April 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

Mittwoch, 13. April 2011

Teure Facebook-Werbung bringt zu wenig

Forrester Research befragte Online-Händler darüber, welche Ergebnisse die Werbeausgaben bei Facebook bringen:

"Das Ergebnis hinsichtlich der Konvertierung war so dürftig, wie man es sich nur vorstellen kann."

Facebook-Werbepreise: Seit letztem Jahr um 44% gestiegen?

BGH gegen Link-Verbot: Urteilsbegründung

Jeder, der auf seinen Webseiten und Blogs Links setzt, sollte die Rechtslage kennen.